Leistungsbeschreibung

Eine Eheurkunde ist ein Dokument, dass eine Eheschließung beurkundet.

In die Eheurkunde werden aufgenommen:

  • die Vornamen und Familiennamen der Eheschließenden zum Zeitpunkt der Eheschließung sowie die sich aus dem Registereintrag zum Zeitpunkt der Ausstellung der Eheurkunde ergebenden Vornamen und Familiennamen,
  • Ort und Tag der Geburt der Eheschließenden,
  • Ort und Tag der Eheschließung,
  • die rechtliche Zugehörigkeit eines Eheschließenden zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt.

Urheber

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Gebühr: EUR 10,00

 

 

Jedes weitere Exemplar der Urkunde, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird

Gebühr: EUR 5,00

 


§ 55 Personenstandsgesetz (PStG)

§ 57 Personenstandsgesetz (PStG)

§ 62 Personenstandsgesetz (PStG)

§ 57 i. V. m. § 56 Abs. 1 und § 77 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG)


Familienbuch, Eheurkunde, Ehe, Eheschließung