Dienstleistung
Eheurkunde
Leistungsbeschreibung
Eine Eheurkunde ist ein Dokument, dass eine Eheschließung beurkundet.
In die Eheurkunde werden aufgenommen:
- die Vornamen und Familiennamen der Eheschließenden zum Zeitpunkt der Eheschließung sowie die sich aus dem Registereintrag zum Zeitpunkt der Ausstellung der Eheurkunde ergebenden Vornamen und Familiennamen,
- Ort und Tag der Geburt der Eheschließenden,
- Ort und Tag der Eheschließung,
- die rechtliche Zugehörigkeit eines Eheschließenden zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: EUR 10,00
Jedes weitere Exemplar der Urkunde, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird
Gebühr: EUR 5,00
Rechtsgrundlage
§ 55 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 57 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 62 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 57 i. V. m. § 56 Abs. 1 und § 77 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG)
Schlagwörter
Familienbuch, Eheurkunde, Ehe, Eheschließung