Dienstleistung
Geburtsurkunde
Leistungsbeschreibung
Die Geburtsurkunde stellt eine amtliche Bescheinigung der Geburt einer Person da.
Urheber
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Welche Gebühren fallen an?
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr: EUR 50,00
Ausstellung der Urkunde
Gebühr: EUR 10,00
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr: EUR 5,00
Schlagwörter
Personenstandsurkunde, Geburtsurkunde, Geburt