Dienstleistung
Schwerbehindertenantrag - Erstantrag
Leistungsbeschreibung
Als Nachweis der Behinderung gilt der Schwerbehindertenausweis. Dieser wird ausgestellt, wenn der festgestellte Grad der Behinderung (GdB) wenigstens 50 beträgt und weitere Voraussetzungen vorliegen.
Werden zudem gesundheitliche Merkmale festgestellt, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen sind, enthält der Schwerbehindertenausweis, neben dem GdB, entsprechend eingetragene Merkzeichen.
Die Merkzeichen haben folgende Bedeutung:
(G): Feststellung einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr, einer erheblichen Gehbehinderung und einer Geh- und Stehbehinderung.
(aG): Feststellung einer außergewöhnlichen Gehbehinderung
(H): Feststellung von Hilflosigkeit
(RF): Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss.
(B): Berechtigung für eine ständige Begleitung
(BL): Feststellung von Blindheit
(GL): Feststellung von Gehörlosigkeit
(TBl): Feststellung von Taubblindheit
(1. KL): Feststellung der tariflich festgelegten gesundheitlichen Voraussetzungen für die Benutzung der 1. Klasse mit Fahrausweis der 2. Klasse bei Eisenbahnfahrten
Verfahrensablauf
Die Feststellung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Stelle.
Sie können Ihren Antrag auch online über unser Schwerbehindertenportal LS-Online stellen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. einer seiner Außenstellen.
Internetseite des Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Welche Unterlagen werden benötigt?
- sofern bereits eine anderweitige Feststellung über den Grad der Behinderung getroffen worden ist, den Rentenbescheid oder eine entsprechenden Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung (z.B. Bescheid einer Berufsgenossenschaft oder eines Versorgungsamts bzw. einer Außenstelle)
- gegebenenfalls in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z.B. Gutachten)
- gegebenenfalls Vollmacht oder Betreuerausweis
- für nicht EU-Angehörige Antragsteller: Nachweis über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt
Sie können Ihren Antrag auch online über unser Schwerbehindertenportal LS-Online stellen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX)
Anträge / Formulare
Eine Übersicht der Anträge finden Sie im Formularservice der zuständigen Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere detaillierte Informationen über das Schwerbehindertenrecht (unter anderem zu den Themen Feststellungsverfahren und Nachteilsausgleiche) finden Sie im Internetangebot der zuständigen Stelle.
Niedersächsisches Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie