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51.63 - Beistandschaft
Dienstleistungen
Beistandschaft
Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären
Unterhaltsvorschuss beantragen um einen finanziellen Vorschuss zu erhalten falls der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlen will oder kann (gilt auch im Falle des Todes des Partners / der Partnerin). • Beistandschaft beantragen um Unterhaltsansprüche festzulegen und gegebenenfalls zu beurkunden und um Unterstützung zu erfahren diesen Unterhalt einzufordern
Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen erhalten
Auskunft aus dem Sorgeregister anfordern