Dienstleistung
Beauftragung von Prüfingenieuren für Baustatik für die Prüfung von Standsicherheitsnachweisen nach Bauordnungsrecht durch die Bauaufsichtsbehörden
Prüfingenieure für Baustatik nehmen im Auftrag der unteren Bauaufsichtsbehörden in ihrem Fachbereich bauaufsichtliche Prüfaufgaben wahr. Sie unterliegen der Fachaufsicht der obersten Bauaufsichtsbehörde.
Prüfsachverständige für die Prüfung technischer Anlagen sowie für Erd- und Grundbau werden mit der Prüfung/Bescheinigung in ihrem Fachbereich privatrechtlich durch den Bauherrn oder durch Dritte in dessen Auftrag beauftragt. Sie sind im Rahmen der ihnen obliegenden Pflichten unabhängig und nicht weisungsgebunden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es können Fristen festgesetzt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Kosten gemäß Baugebührenordnung an
Bearbeitungsdauer
nach Aufwand
Ansprechpunkt
Prüfingenieure: die Landräte und die Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als untere Bauaufsichtsbehörden
Zuständige Stelle
Prüfingenieure: die Landräte und die Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als untere Bauaufsichtsbehörden
Voraussetzungen
Notwendigkeit der Erstellung und/oder Vorlage eines bautechnischen Nachweises (Standsicherheit) oder einer Bescheinigung (technische Anlagen, Erd- und Grundbau) über die Übereinstimmung mit den öffentlich-rechtlichen Anforderungen
erforderliche Unterlagen
ggf. Bauvorlagen gemäß Bauvorlagenverordnung
Verfahrensablauf
abhängig von der Art und dem Umfang des/der zu prüfenden Vorhabens/Anlage (Beauftragung durch Bauaufsichtsbehörde oder Bauherrn, vgl. Allgemeine Informationen)