Alter, Krankheit, Unfälle- Wechselfälle des Lebens oder Schicksalsschläge können sich erheblich auf die eigenverantwortliche Teilnahme am Rechtsverkehr auswirken. Erwachsenen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise zu regeln, wird von der zuständigen Stelle auf Antrag oder von Amts wegen eine Betreuerin oder ein Betreuer zur Seite gestellt (bevorzugt Eltern, Abkömmlinge, Ehegatte und Lebenspartner). Den Betreuerinnen und Betreuern obliegt dann die rechtliche Vertretung der Betroffenen z.B. bei der Stellung von Anträgen, beim Abschluss von Verträgen, bei der Verwaltung von Einkommen und Vermögen, in medizinischen Angelegenheiten usw..

Die Notwendigkeit einer Betreuerbestellung kann durch die rechtswirksame Erteilung einer sogenannten Vorsorgevollmacht ausgeschlossen werden. Wer eine Vollmacht erteilt, bestimmt selbst und eigenverantwortlich, welche Person in welchem Umfang erforderlichenfalls dessen Rechtsgeschäfte wahrnehmen soll.

Die Betreuungsstelle begleitet in vielfältiger Weise Betreuungsverfahren (z.B. durch Unterstützung der zuständigen Stelle bei der Feststellung des Sachverhalts, durch Vorschlag geeigneter Betreuerinnen/Betreuer u.ä.). Darüber hinaus berät und unterstützt die Betreuungsstelle sowohl Betreuerinnen und Betreuer als auch Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht.


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.