Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.


Es fallen keine Gebühren an.


Es gibt keine Bearbeitungsdauer.


Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)


Identitätsnachweis, Personalausweis, Ausweis, Entsperrung, entsperren