Wenn Sie Ihren Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion abholen, können Sie schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises wünschen.

Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ein.

Sie können Ihre Entscheidung während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Personalausweisbehörde jederzeit wieder ändern.


Es fallen keine Gebühren an.


Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.


Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)


Personalausweis, Ausweis, ePA, Identitätsnachweis