Dienstleistung
Kind an einer Realschule anmelden
Die Realschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 10 und ist eine inklusive Schule. Die Schülerinnen und Schüler bekommen eine erweiterte Allgemeinbildung, die in allen Fächern über das Grundwissen hinausgeht. Das selbstständige Lernen und die Vermittlung verschiedener Lernmethoden stehen im Fokus. Im Rahmen der Berufsorientierung lernen die Schülerinnen und Schüler Berufe und Studiengänge kennen. Der Unterricht in der Realschule besteht aus Pflichtunterricht sowie aus Angeboten im Wahlpflichtunterricht und im wahlfreien Unterricht. Eine zweite Fremdsprache (in der Regel Französisch) wird als vierstündiger Wahlpflichtkurs ab dem 6. Schuljahrgang angeboten.
Die Realschule bietet im 9. und 10. Schuljahrgang einen berufspraktischen Schwerpunkt mit Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsbildung, die Profile Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales.
Am Ende der 10. Klasse können folgende Abschlüsse erworben werden:
- Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss
- Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
- Erweiterter Sekundarabschluss I, der u. a. den Besuch der gymnasialen Oberstufe am Gymnasium, an einer Gesamtschule oder zum Besuch eines beruflichen Gymnasiums an einer Berufsschule berechtigt
Welche Gebühren fallen an?
Für die Anmeldung selbst fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anmeldezeitraum: frühestens 10 Wochen und spätestens 5 Wochen vor Beginn der Sommerferien für das nächste Schuljahr
Die Schulträger können eine Staffelung des Anmeldeverfahrens für die Schulen ihres Zuständigkeitsbereichs festlegen.
Bearbeitungsdauer
Keine Bearbeitungsdauer, die Anmeldung erfolgt direkt in der Schule.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich für individuelle Fragen an die für Sie zuständige Schule.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich für individuelle Fragen an die für Sie zuständige Schule oder an die Schule, bei der Sie Ihr Kind anmelden wollen.
Voraussetzungen
- Die Schülerin / der Schüler muss das 4. Schuljahr erfolgreich beendet haben (Ausnahme: Das Kind hat die 4. Klasse schon wiederholt. Dann rückt es in den Schuljahrgang 5 auf).
- Die Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen ihr Kind in der Realschule angemeldet haben.
Formulare
- Die Schulen halten die erforderlichen Anmeldeformulare vor.
- Onlineverfahren möglich: ggf. möglich – z. B: pandemiebedingt (z. B. Download der Anmeldeunterlagen)
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
Anmeldung meines Kindes an der Schule
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Abmeldung meines Kindes von der Schule
PDF2
erforderliche Unterlagen
Verpflichtend:
- Anmeldeformular der aufnehmenden Realschule. Sie können sich das Formular in der Schule vorher abholen oder Sie erhalten es direkt bei der Anmeldung. In der Regel kann man das Formular auch von der Homepage der Schule oder des Schulträgers herunterladen.
- Zeugnis vom 1. Halbjahr des 4. Schuljahrgangs und danach das Zeugnis des 2. Halbjahres des 4. Schuljahrgangs.
- Impfpass oder ärztliche Bescheinigung (Masernschutz)
- ggf. Feststellungsbescheid über sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf
- ggf. Vollmacht eines Erziehungsberechtigten für den anderen
nach Rücksprache mit der Schule:
- ggf. Protokolle der Beratungsgespräche in der Grundschule (nicht verpflichtende Teilnahme an Gesprächen in GS, d.h. ggf. mitbringen)
- ggf. Passfoto des Kindes für die Schulakte
- ggf. Schwimmabzeichen
- ggf. Geburtsurkunde des Kindes
- ggf. Meldebescheinigung
- ggf. Sorgerechtsbescheinigung
- ggf. Vollmacht eines Erziehungsberechtigten für den anderen
Verfahrensablauf
Die Anmeldung an einer Realschule muss direkt bei der Realschule abgegeben werden, die das Kind besuchen soll. Die Schulen haben hierfür feste Anmeldetermine. In Ausnahmefällen kann es sein, dass die Unterlagen auch mit der Post an die Schule geschickt werden können. Anmeldungen im laufenden Schuljahr bei einem Schulformwechsel erfolgen in der Regel zum Halbjahr (pädagogische Gründe). Je nach Schulträger kann die Anmeldung auch über das Formular des Schulträgers erfolgen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Websites des Niedersächsischen Kultusministeriums.
Niedersächsisches Kultusministerium
Rechtsbehelf
Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.