Sie sind anspruchsberechtigt, wenn Sie Empfänger folgender Leistungen sind :

o Wohngeld
o Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
o Übernahme von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten (Geringverdiener)


Sollten Sie nicht zu dem vorgenannten Personenkreis gehören, steht es Ihnen frei aufgrund Ihrer
Einkommensverhältnisse direkt einen Antrag bei der Gemeinde Südbrookmerland zu stellen.


H i n w e i s :

Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung und Hilfe zum
Lebensunterhalt haben nach dem Familienleistungsgesetz jeweils zum Schuljahresbeginn Anspruch auf eine
Beihilfe als „Schulstarter Paket" in Höhe von 100,00 €. Die Auszahlung erfolgt in der Regel mit der
monatlichen Zahlung für den Monat August von der Arbeitsgemeinschaft Aurich oder dem Sozialamt des
Landkreises Aurich.