Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,


Sie interessieren sich für die Bereitstellung von Unterlagen aus Akten des Bauarchivs.
Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
- Zur Bereitstellung von Unterlagen ist ein Antrag notwendig.
- Das Archiv (mit nahezu vollständigen Unterlagen) beginnt, bei der Gemeinde Südbrookmerland, ab ca. 1985. (der   Landkreis Aurich führt Unterlagen ab ca. 1950, ältere Unterlagen liegen nicht mehr vor)
- Antragsberechtigt ist der Eigentümer der Immobilie oder ein von ihm Bevollmächtigter.
- Sie benötigen daher einen Eigentumsnachweis in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides und ggfs. Zusätzlich eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers.
- Beachten Sie, dass die Bearbeitung durchaus bis zu drei Wochen in Anspruch nehmen kann.


Füllen Sie bitte den untenstehenden Antrag vollständig aus und senden Sie ihn mit den oben genannten Nachweisen an die auf dem Antrag stehende Adresse.
Nach Eingang Ihres Antrags werden wir die von Ihnen benötigten Unterlagen, soweit sie in der Bauakte vorhanden sind, zusammenstellen und Ihnen auf dem Postwege zukommen lassen.

Bitte beachten Sie, dass sowohl die Suche nach Unterlagen (auch bei Fehlanzeige) als auch die Anfertigung von Kopien gebührenpflichtig ist. Eine Übersicht über die anfallenden Gebühren finden Sie im Anschluss an das Antragsformular.


Kostenberechnung Altaktenanforderung:


 -Die Gebühren für Verwaltungstätigkeiten, die nach Art und Umfang in der Gebührensatzung nicht näher bestimmt werden können, und die mit besonderer Mühewaltung verbunden sind, betragen je angefangene halbe Arbeitsstunde 8,95 €.
- Die Gebühren für Vervielfältigungen aus den Bauakten betragen
-DIN A 4 pro Seite 0,10 €
-DIN A 3 pro Seite 0,25 €
-DIN A 2 pro Seite 3,19 €
-DIN A 1 pro Seite 6,38 €
-DIN A 0 pro Seite 12,75 €
- Die Auslage des dementsprechenden Portos für die Unterlagen.