Dienstleistung
Vollmacht zur Antragstellung/Aushändigung eines Kinderreisepasses, Verlängerung eines Kinderreisepasses, -personalausweis
Personalausweis/Reisepass für Kinder
Für die Beantragung eines Personalausweises (für unter 16-Jährige) bzw. eines Reisepasses (für unter 18-Jährige) ist Folgendes erforderlich:
· Geburtsurkunde
· Biometrisches Passbild
· Beide Elternteile müssen eine Unterschrift leisten (auch mit Vollmacht möglich)
· Kinder müssen bei der Beantragung persönlich anwesend sein
Gebühren
o Personalausweis: 22,80 € (sechs Jahre gültig)
o Reisepass: 37,50 € (sechs Jahre gültig)
Hinweis:
Kinderreisepässe können seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt werden. Bisherige Dokumente behalten ihre Gültigkeit.
Bitte berücksichtigen Sie:
- Fingerabdrücke sind für Personen ab 6 Jahren nach § 5 PAuswG Bestandteil des Personalausweises.
- Zusammen mit der Vollmacht muss auch der Personalausweis/Pass der vollmachtgebenden Person vorgelegt werden.
Schlagwörter
Kinderreisepass, Verlängerung Kinderreisepass, Personalausweis