Dienstleistung
Antrag auf Erstattung von Verdienstausfall aufgrund eines Feuerwehreinsatzes
Aktiven Mitgliedern der Feuerwehr sind nach §12 Abs. 3 Nds. Brandschutzgesetz für Einsätze und Ausbildung freiszustellen.
Der Abreitgeber kann die Ersattung des Verdienstes beantragen
Schlagwörter
Verdienstausfall, Feuerwehr