Antrag auf Erstattung von Verdienstausfall aufgrund eines Feuerwehreinsatzes mit Berechnung und Entscheidung der Auszahlungsstelle

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Aktiven Mitgliedern der Feuerwehr sind nach §12 Abs. 3 Nds. Brandschutzgesetz für Einsätze und Ausbildung freiszustellen. 
Der Abreitgeber kann die Ersattung des Verdienstes beantragen

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26203 Wardenburg
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