Dienstleistung
Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung
Die Begründung der Lebenspartnerschaft wird mit einer Lebenspartnerschaftsurkunde beurkundet. Für die Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften gelten besondere Bedingungen.
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Kämmerei
Adresse
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Servicezeiten
oder nach Vereinbarung
Fax
+49 4407 73-100
+49 4407 73-100
Telefon
+49 4407 73-0
+49 4407 73-0
E-Mail
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Standesamt
Adresse
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Fax
+49 4407 73-100
+49 4407 73-100
Telefon
+49 4407 73-101
+49 4407 73-101
E-Mail
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
EUR 40,00
Bei Begründung der Partnerschaft bei einer anderen als der für die Anmeldung zuständigen Stelle fällt diese Gebühr zusätzlich an.
Gebühr:
EUR 25,00
Begründung der Partnerschaft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der zuständigen Stelle, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer oder eines Erklärenden
Gebühr:
EUR 80,00
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Voraussetzungen
- Volljährigkeit beider Partner
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind z. B. abhängig vom Familienstand der Partnerinnen/der Partner oder ob Kinder vorhanden sind. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
EUR 40,00
Bei Begründung der Partnerschaft bei einer anderen als der für die Anmeldung zuständigen Stelle fällt diese Gebühr zusätzlich an.
Gebühr: EUR 25,00
Gebühr: EUR 25,00
Begründung der Partnerschaft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der zuständigen Stelle, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer oder eines Erklärenden
Gebühr: EUR 80,00
Gebühr: EUR 80,00
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Voraussetzungen
- Volljährigkeit beider Partner
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind z. B. abhängig vom Familienstand der Partnerinnen/der Partner oder ob Kinder vorhanden sind. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.