Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).


Adresse
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Servicezeiten

Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:30 - 17:30 Uhr


Fax
+49 4407 73-100
Telefon
+49 4407 73-0

Häufig gestellte Fragen

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.


  • gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
  • kein Privatstellplatz vorhanden

  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht

Fußgängerzone befahren, Anwohner, Handwerker, Anwohnerparkausweis, Ausnahmegenehmigung, parken, Parkerlaubnis