Dienstleistung
Geburtsurkunde Ausstellung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Standesamt
Adresse
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Servicezeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:30 - 17:30 Uhr
Fax
04407 73-100
04407 73-100
Telefon
04407 73-101
04407 73-101
E-Mail
Website
Ansprechpartner
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Kämmerei
Adresse
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Friedrichstraße 16
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Servicezeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:30 - 17:30 Uhr
Fax
04407 73-100
04407 73-100
Telefon
04407 73-145
04407 73-145
E-Mail
Website
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr:
EUR 70,00
Ausstellung der Urkunde
Gebühr:
EUR 15,00
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr:
EUR 7,50
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Anträge / Formulare
Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Niedersachsen)
Download als PDF
Download als interaktives PDF
Formular für mobile Endgeräte
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Schlagwörter
Abstammungsurkunde, Personenstandsurkunde, Geburtsanzeige, Geburtsanmeldung, Geburtenregister
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr: EUR 70,00
Gebühr: EUR 70,00
Ausstellung der Urkunde
Gebühr: EUR 15,00
Gebühr: EUR 15,00
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr: EUR 7,50
Gebühr: EUR 7,50
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Anträge / Formulare
Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Niedersachsen)
Download als PDF
Download als interaktives PDF
Formular für mobile Endgeräte
Download als PDF
Download als interaktives PDF
Formular für mobile Endgeräte
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Schlagwörter
Abstammungsurkunde, Personenstandsurkunde, Geburtsanzeige, Geburtsanmeldung, Geburtenregister