Dienstleistung
Handwerkerkarte Ausstellung
Über die Eintragung in die Handwerksrolle stellt die zuständige Stelle eine Bescheinigung aus (Handwerkerkarte).
Theaterwall 32
26122 Oldenburg (Oldenburg)
0441 232-218
0441 232-0
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
0800 818-8100
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Postfach 1464
27781 Wildeshausen
Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
nach Vereinbarung auch 7.00 - 18.00 Uhr möglich
KFZ-Zulassungsstelle
Montag bis Mittwoch 8.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
04431 85-560
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer, in derem Bezirk das Unternehmen seinen Sitz hat.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
§ 10 Absatz 1 Handwerksordnung (HwO)
Bearbeitungsdauer:
3 Monate
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Schlagwörter
Handwerkskarte
Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer, in derem Bezirk das Unternehmen seinen Sitz hat.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer: 3 Monate
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr