Dienstleistung
Hundehaltung Abmeldung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine
Abmeldung beim zentralen Hunderegister
notwendig.
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Hauptamt
Adresse
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Servicezeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Fax
+49 4407 73-100
+49 4407 73-100
Telefon
+49 4407 73-0
+49 4407 73-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Abmeldeformular
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "
Hundehaltung Anmeldung
".
Schlagwörter
Tierhaltung, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Hundehaltung Abmeldung, Halten von Hunden Abmeldung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Abmeldeformular
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Anmeldung ".
Schlagwörter
Tierhaltung, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Hundehaltung Abmeldung, Halten von Hunden Abmeldung