Die Aufgabe der Hundehaltung ist der zuständigen Stelle mitzuteilen. Dies kann online oder per Formular geschehen.


Online-Anmeldung des Hundes

Häufig gestellte Fragen

Die Abmeldung hat innerhalb eines Monats nach Aufgabe der Hundehaltung zu erfolgen.


Die Zuständigkeit liegt beim Zentralen Register nach § 16 NHundG, welches aufgrund Beleihung von der KSN Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH geführt wird.


Hunderegister Niedersachsen
§ 16 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.