Dienstleistung
Kindertagesbetreuung
Formen der öffentlichen Kindertagesbetreuung sind
-
Kindertageseinrichtungen (Krippengruppen, Kindergartengruppen, Hortgruppen, altersübergreifende Gruppen)
-
Kindertagespflege (vorrangig für Kinder unter drei Jahren und schulpflichtige Kinder)
Kindertagesstätten sind Tageseinrichtungen, in denen sich Kinder aufhalten, die regelmäßig, mindestens aber 10 Stunden in der Woche betreut werden. Kindertagesstätten bieten eine gruppenbezogene Betreuungsform an.
Die Kindertagespflege ist eine personenbezogene Betreuungsform. Die Kinder werden einer geeigneten Tagespflegeperson in deren oder im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder in anderen Räumen betreut.
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:30 - 17:30 Uhr
04407 73-100
04407 73-0
Oberlether Straße 36
26203 Wardenburg
04407 73-100
04407 8059
Röbeler Straße 16
26203 Wardenburg
04407 2806
Helmskamp 4
26203 Wardenburg
04407 8153
Alter Dorfweg 7
26203 Wardenburg
04407 8431
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie der Konzeptionen können bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Dort erhalten Interessierte auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen oder Tagespflegepersonen, sowie Informationen zum Anmeldeverfahren.
Arbeitsgemeinschaft Niedersächsischer Jugendämter
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern festgesetzt und können daher variieren.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Anträge / Formulare
Abmeldung meines Kindes vom Kindergarten
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Anmeldung meines Kindes am Kindergarten
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Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats
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Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats, Kombimandat für eine einmalige Zahlung / für wiederkehrende Zahlungen
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Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Kultusministerium; aktualisiert am 11.07.2012
Schlagwörter
Kindertagespflege
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie der Konzeptionen können bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Dort erhalten Interessierte auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen oder Tagespflegepersonen, sowie Informationen zum Anmeldeverfahren.
Arbeitsgemeinschaft Niedersächsischer Jugendämter
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern festgesetzt und können daher variieren.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
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