Dienstleistung
Meldebescheinigung Erteilung
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Besucher*innen ohne einen Termin können im Rahmen der unten stehenden Öffnungszeiten nur in beschränktem Umfang empfangen werden.
In diesen Fällen sollte eine erhebliche Wartezeit eingeplant werden.
+49 4407 73-100
+49 4407 73-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Meldebescheinigung
Gebühr:
EUR 7,50
Erweiterte Meldebescheinigung
Gebühr:
EUR 9,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
erforderliche Unterlagen
-
gültiger
Personalausweis
oder
Reisepass
Schlagwörter
Wohnsitzbescheinigung, Freizügigkeitsbescheinigung, Aufenthaltsbescheinigung, Wohnsitz bescheinigen, Melderegisterauskunft, Ausländerstelle, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Arbeitserlaubnis, Familienstand
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Gebühr: EUR 7,50
Gebühr: EUR 9,00
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass