Dienstleistung
Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
Wenn sich die auf dem Personalausweis vermerkte Adresse geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss er oder sie nicht nur innerhalb von zwei Wochen den neuen Wohnsitz anmelden , sondern auch die Adressangaben im Personalausweis ändern lassen.
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Bürgerbüro
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
KFZ Zulassungen werden ausschließlich mit Termin bearbeitet.
Besucher*innen ohne einen Termin können im Rahmen der unten stehenden Öffnungszeiten nur in beschränktem Umfang empfangen werden.
In diesen Fällen sollte eine erhebliche Wartezeit eingeplant werden.
+49 4407 73-100
+49 4407 73-0
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
in der Regel erfolgt eine sofortige Bearbeitung
Bearbeitungsdauer: 0 Tage
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Personalausweises gezogen ist.
Formulare
Bei der Änderung der Anschrift durch den Personalausweisinhaber kann sich dieser durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
erforderliche Unterlagen
-
Personalausweis zur Änderung der Wohnungsangaben
Hinweise (Besonderheiten)
Die neue Wohnadresse wird durch die zuständige Stelle auf dem elektronischen Chip gespeichert. Daneben wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht, gesiegelt und mit einer transparenten Schutzfolie versehen. Die neue Adresse ist dann sowohl sichtbar auf dem Dokument als auch auf dem elektronischen Chip geändert.
Schlagwörter
3000012, Anforderung eines Identnachweises
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 0 Tage
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Personalausweises gezogen ist.
Formulare
Bei der Änderung der Anschrift durch den Personalausweisinhaber kann sich dieser durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
erforderliche Unterlagen
-
Personalausweis zur Änderung der Wohnungsangaben
Hinweise (Besonderheiten)
Die neue Wohnadresse wird durch die zuständige Stelle auf dem elektronischen Chip gespeichert. Daneben wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht, gesiegelt und mit einer transparenten Schutzfolie versehen. Die neue Adresse ist dann sowohl sichtbar auf dem Dokument als auch auf dem elektronischen Chip geändert.