Dienstleistung
Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Bürgerbüro
Adresse
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Servicezeiten
Besucher*innen ohne einen Termin können im Rahmen der unten stehenden Öffnungszeiten nur in beschränktem Umfang empfangen werden.
In diesen Fällen sollte eine erhebliche Wartezeit eingeplant werden.
Fax
+49 4407 73-100
+49 4407 73-100
Telefon
+49 4407 73-0
+49 4407 73-0
E-Mail
Ansprechpartner
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Welche Gebühren fallen an?
Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr:
EUR 6,00
Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises
Gebühr:
EUR 6,00
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist. Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Personalausweis
Schlagwörter
Idendity-Card, nPA, Ausweispflichtbefreiung, elektronischer Personalausweis, Beantragung, Identitätsnachweis, ePA, Perser, Personalausweis beantragen, neuer Personalausweis, Ausweis beantragen, Ausweis ausstellen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Welche Gebühren fallen an?
Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: EUR 6,00
Gebühr: EUR 6,00
Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises
Gebühr: EUR 6,00
Gebühr: EUR 6,00
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist. Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Personalausweis
Schlagwörter
Idendity-Card, nPA, Ausweispflichtbefreiung, elektronischer Personalausweis, Beantragung, Identitätsnachweis, ePA, Perser, Personalausweis beantragen, neuer Personalausweis, Ausweis beantragen, Ausweis ausstellen