Dienstleistung
Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse als Patentanwältin/Patentanwalt Zulassung
Die Zulassung zur Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse als Patentanwältin/Patentanwalt muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
Einrichtung
Deutsches Patent- und Markenamt
Adresse
Zweibrückenstraße 12
80331 München, Landeshauptstadt
Zweibrückenstraße 12
80331 München, Landeshauptstadt
Fax
+49 89 2195-2221
+49 89 2195-2221
Fax
+49 89 2195-4000
+49 89 2195-4000
Hinweis
Fax Markenbereich
Fax Markenbereich
Telefon
+49 89 2195-0
+49 89 2195-0
E-Mail
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
§ 10 Absatz 5 Patentanwaltsordnung (PAO)
Bearbeitungsdauer: 3 Monate
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamtes.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Deutsches Patent- und Markenamt
Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Nachweis des Erwerb der technischen Befähigung
- Nachweis der vorgeschriebenen Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes
Rechtsbehelf
Gegen den ablehnenden Bescheid kann der Bewerber innerhalb eines Monats nach Zustellung bei dem Oberlandesgericht den Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
§ 10 Absatz 5 Patentanwaltsordnung (PAO)
Bearbeitungsdauer: 3 Monate
Bearbeitungsdauer: 3 Monate
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamtes.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Deutsches Patent- und Markenamt
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- Nachweis des Erwerb der technischen Befähigung
- Nachweis der vorgeschriebenen Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes
Rechtsbehelf
Gegen den ablehnenden Bescheid kann der Bewerber innerhalb eines Monats nach Zustellung bei dem Oberlandesgericht den Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen.