Dienstleistung
Reisepass Ausstellung Express
Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel 3 bis 4 Wochen.
Wird der Reisepass bereits früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden. Die Besonderheit liegt ausschließlich in der verkürzten Lieferzeit. Der Expresspass ist ein uneingeschränkt gültiges Dokument.
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Besucher*innen ohne einen Termin können im Rahmen der unten stehenden Öffnungszeiten nur in beschränktem Umfang empfangen werden.
In diesen Fällen sollte eine erhebliche Wartezeit eingeplant werden.
+49 4407 73-100
+49 4407 73-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Expresspass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr:
EUR 69,50
Expresspass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr:
EUR 91,50
Expresspass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr:
EUR 102,00
Expresspass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr:
EUR 124,00
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 3 bis 4 Tage
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Expressreisepass ist in der Regel sechs Tage nach Antragstellung abholbereit.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
erforderliche Unterlagen
· aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
· ggf. bisheriger Reisepass
· Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
· letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Schlagwörter
Reisepass im Expressverfahren, Reisepass mit beschleunigter Abholzeit, Ferien, Reiseausweis, Pass, dringend, Reisepass, Ausweis, Urlaub, Identifikation, Reisepaß, verreisen
Gebühr: EUR 69,50
Gebühr: EUR 91,50
Gebühr: EUR 102,00
Gebühr: EUR 124,00
Der Expressreisepass ist in der Regel sechs Tage nach Antragstellung abholbereit.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
· aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
· ggf. bisheriger Reisepass
· Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
· letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde