Dienstleistung
Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Bürgerbüro
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
KFZ Zulassungen werden ausschließlich mit Termin bearbeitet.
Besucher*innen ohne einen Termin können im Rahmen der unten stehenden Öffnungszeiten nur in beschränktem Umfang empfangen werden.
In diesen Fällen sollte eine erhebliche Wartezeit eingeplant werden.
+49 4407 73-100
+49 4407 73-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer:
10 Jahre
Welche Gebühren fallen an?
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr:
EUR 37,50
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr:
EUR 59,50
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr:
EUR 70,00
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr:
EUR 92,00
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 4 Wochen
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- aktueller Reisepass
Verfahrensablauf
Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Schlagwörter
Reisepass, Identifikation, anderer Pass, verreisen, Urlaub, Ausweis, Ferien, Reiseausweis, Reisepaß
Welche Fristen muss ich beachten?
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: EUR 37,50
Gebühr: EUR 59,50
Gebühr: EUR 70,00
Gebühr: EUR 92,00
Bearbeitungsdauer
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- aktueller Reisepass
Verfahrensablauf
Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.