Jede/r Bürger/in ist verpflichtet, das Abhandenkommen des Reisepasses unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund:

Ferien, Pass, Ausweis, Reisepass, Identifikation, Reiseausweis, e-Pass, Urlaub, verreisen, Reisepaß, anderer Pass