Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, sollten Sie dies der zuständigen Stelle melden.

Beachten Sie auch die weiteren Leistungen zum Thema "Rundfunkbeitrag im privaten Bereich":

Adresse

50656 Köln, Stadt

Fax
+49 185 9995-0105
Hinweis
(6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teuer)
Telefon
+49 185 9995-0100
Hinweis
(6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teurer)

Häufig gestellte Fragen

Die Zuständigkeit liegt beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.


  • Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:
    • als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben.
    • in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden.
    • aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen.

  • Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
  • Meldebescheinigung
  • Sofern erforderlich:
    • Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
    • Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht

Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch den Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.


Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBeitrStV)


Änderung, Beitragspflicht, BR, Rundfunkgebühren, Fernsehen, Dritte Programme, Haushaltsabgabe, Rundfunkfinanzierung, ARD, Rundfunkgerät, Deutschlandradio, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Ummeldung, GEZ, MDR, Fernsehgebühr, GEZ-Abmeldung, ZDF, Abmeldung, WDR, Rundfunkgebühr, Radio, SWR, RF, HR, NDR, Rundfunkbeitrag, Beitragsservice, Hörfunk, Rundfunk, Fernsehgebührenpflicht