Dienstleistung
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung weitere Wohnung
Der Rundfunkbeitrag wird von ARD, ZDF und Deutschlandradio erhoben. Informationen sowie sämtliche Formulare finden Sie auf www.rundfunkbeitrag.de .
www.rundfunkbeitrag.de.
50656 Köln, Stadt
+49 185 9995-0105
(6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teuer)
+49 185 9995-0100
(6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teurer)
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Für die Anmeldung fallen keine weiteren Kosten an.
Ansprechpunkt
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln
Telefon: 0221 5061-0 (Zentrale)
Zuständige Stelle
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln
Telefon: 0221 5061-0
Voraussetzungen
Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
Sie sind Inhaber oder Mieter einer Wohnung oder eines Hauses.
erforderliche Unterlagen
Es werden ihre persönlichen Daten abgefragt.
Hinweise (Besonderheiten)
Der öffentlich-rechtliche Inlandsrundfunk ist staatsfern organisiert. Veranstalter und damit für die Angebote verantwortlich sind die ARD-Landesrundfunkanstalten, das ZDF sowie das Deutschlandradio. Zu ihrer Finanzierung sind sie befugt, den gesetzlich festgelegten Rundfunkbeitrag einzuziehen. Für diese Aufgabe haben sie im Rahmen ihrer Selbstverwaltung den gemeinsamen Beitragsservice eingerichtet. Dieser ist damit keine staatliche Behörde.
Für die Anmeldung fallen keine weiteren Kosten an.
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln
Telefon: 0221 5061-0 (Zentrale)
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln
Telefon: 0221 5061-0
Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
Sie sind Inhaber oder Mieter einer Wohnung oder eines Hauses.
Es werden ihre persönlichen Daten abgefragt.
Der öffentlich-rechtliche Inlandsrundfunk ist staatsfern organisiert. Veranstalter und damit für die Angebote verantwortlich sind die ARD-Landesrundfunkanstalten, das ZDF sowie das Deutschlandradio. Zu ihrer Finanzierung sind sie befugt, den gesetzlich festgelegten Rundfunkbeitrag einzuziehen. Für diese Aufgabe haben sie im Rahmen ihrer Selbstverwaltung den gemeinsamen Beitragsservice eingerichtet. Dieser ist damit keine staatliche Behörde.