Schadensmelder

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Schäden im Straßenbereich, wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher, sowie an Brücken können der zuständigen Stelle gemeldet werden.

Die Meldung sollte Angaben

  • zur genauen Örtlichkeit,
  • zum Schaden und
  • zum Melder (für eventuelle Rückfragen)

enthalten.

Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.


Adresse
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Servicezeiten

Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:30 - 17:30 Uhr


Fax
+49 4407 73-100
Telefon
+49 4407 73-0

Adresse
Heidkamp 5
26203 Wardenburg
Servicezeiten

oder nach Vereinbarung


Telefon
+49 4407 20900

Häufig gestellte Fragen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Die Zuständigkeit für Straßen innerhalb der Ortschaft liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Schaden aufgetreten ist.

Auf Straßen außerhalb des kommunalen Gebietes sind der Landkreis für Kreisstraßen oder das Land für Bundes- und Landstraßen zuständig.


Es werden keine Unterlagen benötigt.


Stadtgrün, Schlaglöcher, Straßen- und Brückenunterhaltung, Brückenschaden, Straßenschaden, Heckenschnitt, Straßenbegleitgrün, Schlagloch, Schäden im Straßenbereich und an Brücken: Meldung