Dienstleistung
Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten
Wenn für die Schulklasse, die Ihr Kind besucht, ein Schulausflug oder eine mehrtägige Klassenfahrt ansteht, kommt in der Regel auf Sie als Eltern eine Kostenbeteiligung zu. Entsprechendes gilt für vergleichbare Maßnahmen für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen. Nicht jede Familie ist immer in der Lage, diese Kosten zu tragen.
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Sozialamt
Adresse
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Servicezeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:30 - 17:30 Uhr
Fax
+49 4407 73-100
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Telefon
+49 4407 73-0
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E-Mail
Ansprechpartner
Einrichtung
Landkreis Oldenburg
Adresse
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Servicezeiten
Siehe unter https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten
Fax
04431 85-200
04431 85-200
Telefon
04431 85
04431 85
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt.
Voraussetzungen
- eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) - Erstatten von Kosten nach SGB II
- eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) - Erstatten von Kosten nach SGB XII
- eine einmalige Leistung nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) - Erstatten von Kosten nach Bundeskindergeldgesetz
Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II)
Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII)
Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Schlagwörter
Bildungspaket für bedürftige Kinder, Wandertage, Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten, Schulausflug, Wanderfahrten
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt.
Voraussetzungen
- eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) - Erstatten von Kosten nach SGB II
- eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) - Erstatten von Kosten nach SGB XII
- eine einmalige Leistung nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) - Erstatten von Kosten nach Bundeskindergeldgesetz
Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II)
Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII)
Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Schlagwörter
Bildungspaket für bedürftige Kinder, Wandertage, Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten, Schulausflug, Wanderfahrten