Dienstleistung
Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten nach Bundeskindergeldgesetz
Für Schulausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten kommt in der Regel auf Sie als Eltern eine Kostenbeteiligung zu. Für Kinder, die Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) beziehen oder als zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder in wohngeldberechtigten Haushalten leben, besteht ein Anspruch auf eine entsprechende einmalige Leistung nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG).
Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Einrichtung
Landkreis Oldenburg
Adresse
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Servicezeiten
Siehe unter https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten
Fax
04431 85-200
04431 85-200
Telefon
04431 85
04431 85
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Schlagwörter
Wandertage, Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten nach Bundeskindergeldgesetz, Bildungspaket für bedürftige Kinder, Schulausflug, Wanderfahrten
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Schlagwörter
Wandertage, Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten nach Bundeskindergeldgesetz, Bildungspaket für bedürftige Kinder, Schulausflug, Wanderfahrten