Entschädigungen bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Betreuungserfordernis

nach §56 Abs. 1 und §56 Abs. 1a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schützt die Bevölkerung in Deutschland. Es bietet zudem finanzielle Entschädigungen für Menschen, die von den Schutzmaßnahmen betroffen sind. Das gilt auch für die gegenwärtige Corona-Pandemie.

Corona Entschädigung IFSG