Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.



Geltungsdauer: 3 Monate

Gebühr: EUR 10,00
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Gebühr: EUR 13,00

Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

  • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
    • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
  • Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.

Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

  • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
  • in Deutschland gemeldet sind und
  • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • in Deutschland gemeldet sind,
  • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Wurster Nordseeküste
  • Ausweispflicht besteht ab 16 Jahren.
    Auf Antrag der Eltern kann ein Personalausweis für Personen, die noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben (z.B. für Kleinkinder), ausgestellt werden.
  • ab 16 Jahren ist für die Beantragung keine Vollmacht der Eltern erforderlich.
  • Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen selbst unterschreiben.
  • bei Kindern ab 6 Jahren werden 2 digitale Fingerabdrücke gespeichert
  • 1 Lichtbild, dass den biometrischen Anforderungen entsprechen muss (u.a. Frontalaufnahme/ nicht älter als 6 Monate)
  • bei Kindern unter 16 Jahren das ausgefüllte und von den Eltern bzw. Sorgeberechtigten unterschriebene Formular "Einverständniserklärung Personalausweis" sowie deren Ausweise (auch in Kopie).
  • ggf. Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
  • ggf. Geburtsurkunde bei Säuglingen bzw. Kleinkindern, welche noch nicht über Reisepass oder Personalausweis verfügen
  • Bei erstmaliger Antragsstellung in unserer Gemeinde muss immer eine Ehe-/Geburtsurkunde vorgelegt werden . Ohne Nachprüfung werden keine Daten vom alten Ausweisdokument übernommen. Unterlagen sind auch in Kopie vorlegbar

  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Es gibt folgende Hinweise:     

  • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
  • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.

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