Dienstleistung
Vorläufigen Personalausweis beantragen
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer:
3 Monate
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
EUR 10,00
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Gebühr: EUR 13,00
Gebühr: EUR 13,00
Verfahrensablauf
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
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Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis besitzen.
Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
- das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Wurster Nordseeküste
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Ausweispflicht besteht ab 16 Jahren.
Auf Antrag der Eltern kann ein Personalausweis für Personen, die noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben (z.B. für Kleinkinder), ausgestellt werden. - ab 16 Jahren ist für die Beantragung keine Vollmacht der Eltern erforderlich.
- Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen selbst unterschreiben.
- bei Kindern ab 6 Jahren werden 2 digitale Fingerabdrücke gespeichert
- 1 Lichtbild, dass den biometrischen Anforderungen entsprechen muss (u.a. Frontalaufnahme/ nicht älter als 6 Monate)
- bei Kindern unter 16 Jahren das ausgefüllte und von den Eltern bzw. Sorgeberechtigten unterschriebene Formular "Einverständniserklärung Personalausweis" sowie deren Ausweise (auch in Kopie).
- ggf. Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
- ggf. Geburtsurkunde bei Säuglingen bzw. Kleinkindern, welche noch nicht über Reisepass oder Personalausweis verfügen
- Bei erstmaliger Antragsstellung in unserer Gemeinde muss immer eine Ehe-/Geburtsurkunde vorgelegt werden . Ohne Nachprüfung werden keine Daten vom alten Ausweisdokument übernommen. Unterlagen sind auch in Kopie vorlegbar
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
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bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Weiterführende Informationen
Informationen zum neuen Personalausweis auf einer Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI)
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Wurster Nordseeküste
Rathaus 1 Dorum
Rathaus Nordholz
Personalausweis
Vorläufigen Personalausweis beantragen
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.
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