Bioabfälle machen einen Großteil des Abfallaufkommens aus privaten Haushaltungen aus. Eine weitgehende Bioabfallerfassung kann erheblich zur Reduzierung des Restabfallaufkommens in diesem Bereich beitragen.

In Niedersachsen wird daher der Ansatz verfolgt, durch eine möglichst flächendeckende Sammlung von Bioabfällen sowie anschließender Kompostierung oder Vergärung das Volumen der zu beseitigenden Abfälle zu verringern. Die zuständige Stelle ist verpflichtet, besondere Anstrengungen zur Trennung und Verwertung von Bioabfällen zu ergreifen.

Für die Entsorgung der Bioabfälle steht in vielen kommunalen Gebieten die Biotonne zur Verfügung. Aber auch mit einfachen Methoden, wie der Eigenkompostierung, ist es möglich, qualitativ guten Kompost zu erzeugen. Durch die Eigenkompostierung wird das zu entsorgende Abfallaufkommen vermindert. Engagierte Bürgerinnen und Bürger können auf diese Weise auch die Kosten für die Entsorgung ihrer Abfälle senken. Wird der erzeugte Kompost als natürlicher Dünger im eigenen Garten verwendet, kann dies zu höheren Erträgen und Einsparungen beim Kauf von Düngemitteln führen.


Informationen zum Bioabfall auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Informationen zum Kompostieren auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Spezielle Hinweise für - Landkreis Ammerland

Zur getrennten Erfassung und Verwertung aller organischen, kompostierfähigen Abfälle im Landkreis Ammerland wurde 1991 die Biotonne eingeführt. Es besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang, allerdings mit einer Befreiungsmöglichkeit für Eigenkompostierer.

Wählbar sind Behältervolumen von 60, 80, 120 und 240 Litern. Die Biotonne wird alle 14 Tage geleert. Sollten saisonbedingt einmal mehr Gartenabfälle anfallen, so können die zugelassenen 50-Liter-Gartenabfallsäcke aus Papier mit Aufdruck „Landkreis Ammerland“ offen (nicht zugebunden) am Abfuhrtermin neben die Biotonne für die Abholung bereitgestellt werden.

Das Einfüllen von Küchenabfällen in die Säcke ist nicht zulässig.

Es ist möglich, eine größere Saison-Biotonne für die Gartensaison anzumelden.

Alle An-, Ab- oder Ummeldungen von privaten Biotonnen müssen über die Steuerämter oder Bürgerbüros der Gemeindeverwaltungen oder die Stadtverwaltung Westerstede erfolgen.


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven und Göttingen bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Spezielle Hinweise für - Landkreis Ammerland

Die Gebühren für die Biotonnen richten sich nach der Satzung des Landkreises Ammerland über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung).


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Der in Niedersachsen erzeugte Kompost wird überwiegend in der Landwirtschaft sowie im Landschafts- und Gartenbau verwertet. Die Abgabe erfolgt auch an Privatpersonen. Die gute Qualität der niedersächsischen Komposte und die Vermarktung von Teilmengen über die in Niedersachsen ansässigen Erden- und Humuswerke, die ihre Produkte in viele europäische Länder liefern, tragen in beachtlichem Umfang zur Verwertung und Vermarktung bei.

Eine gute Qualität als wesentliche Voraussetzung für eine gute Verwertbarkeit des Kompostes kann nur dann erreicht werden, wenn bereits bei der Sammlung auf eine sorgfältige Trennung von geeigneten und ungeeigneten Bioabfällen geachtet wird. Die Bürgerinnen und Bürger können durch ihr Engagement und Verhalten die Qualität der Komposte wesentlich beeinflussen.


Spezielle Hinweise für - Landkreis Ammerland

Die Behälter werden den Nutzern kostenlos zur Verfügung gestellt, bleiben aber Eigentum des Abfallwirtschaftsbetriebes und gehören zum Grundstück.

Bei einem Umzug dürfen die Behälter nicht mitgenommen werden, sondern müssen über die Gemeinde- und Stadtverwaltung zur Abholung angemeldet werden.


AG Kommunenredaktion


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