Elterngeld  ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

Elterngeld gibt es in drei Varianten:
•    Basiselterngeld
•    ElterngeldPlus
•    Partnerschaftsbonus

ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.

Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.

Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.  

Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens EUR 300,00 monatlich.

Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.


Informationen zum Elterngeld Plus und zum Elterngeld auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Spezielle Hinweise für - Landkreis Ammerland

Das Elterngeld wird nach dem geltenden Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) auf Antrag gewährt.

Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

Elterngeld gibt es in drei Varianten:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus

ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.

Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten und welche Elterngeld-Variante Sie wählen. 

Aufgrund der Gesetzesänderung zum 01.04.2024 und der damit einhergehenden Änderungen erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte bei der Elterngeldstelle.  

Ein Anspruch besteht für beide Elternteile für die Dauer von insgesamt bis zu 14 Lebensmonaten.

Die Höhe des Elterngeldes wird individuell berechnet. In der Regel sind das 65 Prozent des durchschnittlich anzusetzenden maßgeblichen Nettoeinkommens. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 Euro monatlich. Der Höchstbetrag beim Elterngeld beträgt 1.800 Euro.

Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.

Bitte vereinbaren Sie für ein Beratungsgespräch oder die persönliche Antragsabgabe vorab einen Termin mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.


Das Elterngeld muss schriftlich nach Geburt des Kindes beantragt werden.

Hinweise, Erläuterungen und Anträge sowie die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle sind auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.


Informationen zum Elterngeld beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

In Niedersachsen liegt die Zuständigkeit bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und den regionsangehörigen Gemeinden sowie in Einzelfällen (auf Antrag) bei großen selbstständigen Städten oder selbständigen Gemeinden, in welchen sich Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt befindet. In Fällen der Entsendung, Abordnung, Versetzung oder Abkommandierung ohne Wohnsitz in Deutschland richtet sich die Zuständigkeit nach Ihrem letzten Wohnsitz in Deutschland oder dem Sitz der entsendenden Stelle.


Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst,
  • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf,
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt,
  • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche,
    • Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
  • Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über EUR 250.000. Bei Elternpaaren liegt die Grenze bei EUR 300.000.

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung Ihres Kindes

Je nach Ihrer individuellen Situation werden zusätzliche Unterlagen nötig sein. Weitere Hinweise dazu finden Sie in den Antragsunterlagen oder erhalten Sie direkt von der zuständigen Elterngeldstelle.


Spezielle Hinweise für - Landkreis Ammerland

Welche Unterlagen für die Bearbeitung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.

Für die Antragsbearbeitung sind in jedem Fall folgende Unterlagen einzureichen:

  • Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld (im Original)
  • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld während der gesamten Mutterschutzfrist beziehungsweise eine Negativbescheinigung, dass kein Anspruch besteht (nur Mutter). Bei Beamtinnen und Beamten stattdessen: Bescheinigung des Dienstherrn über den Beginn und das Ende der Mutterschutzfrist
  • Telefonnummer für gegebenenfalls erforderliche Rückfragen (freiwillig)

Sofern nicht nur der Mindestbetrag beantragt wird, sind zudem grundsätzlich vorzulegen:

  • Elternzeitbestätigung des Arbeitgebers für jeden Elternteil, der Elterngeld beantragt
  • Gehaltsabrechnung ab Beginn der Mutterschutzfrist als Nachweis über die Höhe des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld (nur Mutter)
  • Einkommensnachweise:
    • bei Antragstellern mit ausschließlichem Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit: Der letzte vorliegende Steuerbescheid und die 12 Gehaltsabrechnungen vor Beginn der Mutterschutzfrist (Mutter) und/oder 12 Gehaltsabrechnungen vor der Geburt des Kindes (Vater)
    • bei Antragstellern mit Einkommen aus einem Gewerbebetrieb beziehungsweise einer Selbstständigkeit (auch bei Mischeinkommen; Steuerbescheid ist maßgeblich): der Steuerbescheid und die 12 Gehaltsabrechnungen des Kalenderjahres vor Geburt des Kindes
  • bei Bezug von Einkommen in der Elternzeit: Prognose über das voraussichtliche Einkommen sowie Bestätigung über die wöchentliche Arbeitszeit

Es fallen keine Gebühren an.


Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.

Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.


Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.


Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: teilweise (je nach Bundesland)


Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten bis zum 31.03.2024
Download als PDF

Antrag auf Elterngeld gültig für Geburten ab dem 01.04.2024
Download als PDF Spezielle Hinweise für - Landkreis Ammerland

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid.
  • Klage vor dem Sozialgericht

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung


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