Die Abgeschlossenheitsbescheinigung gemäß den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) ist ein urkundlicher Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt, dass die Wohnungen in sich abgeschlossen sind. Aus dem Aufteilungsplan muss sich die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und die Größe der im Sondereigentum und der im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteile ergeben. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist die Voraussetzung für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungs- und/ oder Teileigentum und Anlage eigener Grundbuchblätter für die einzelne Eigentumswohnung.

  • Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Lageplan (Flurkartenauszug) M 1: 500 mit allen Gebäuden und Darstellung der zum Sondereigentum gehörenden Garagen, Stellplätze und sonstige Nebengebäude außerhalb des Gebäudes
  • Grundrisszeichnungen aller Geschosse, Schnitte, Ansichten M 1: 100
  • Aufteilungsplan, aus dem die Abgeschlossenheit ersichtlich wird
  • Aktueller Grundbuchauszug

Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen.


Das Bauamt des Landkreises Aurich nimmt Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde wahr. Ausgenommen hiervon sind die Städte Aurich und Norden, welche diese Aufgaben innerhalb ihres Gebietes selber wahrnehmen.


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Abgeschlossenheitsbescheinigung, Wohnungseigentumsgesetz, WEG, Teileigentum, Wohnungseigentum