Dienstleistung
Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung gemäß den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) ist ein urkundlicher Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt, dass die Wohnungen in sich abgeschlossen sind. Aus dem Aufteilungsplan muss sich die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und die Größe der im Sondereigentum und der im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteile ergeben. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist die Voraussetzung für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungs- und/ oder Teileigentum und Anlage eigener Grundbuchblätter für die einzelne Eigentumswohnung.
Einrichtung
Planung und Bauordnung-
Kirchdorfer Straße 7-9
26603 Aurich
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
04941/16-6099
04941/16-6121
04941/16-6122
04941/16-6123
04941/16-6124
04941/16-6125
04941/16-6126
04941/16-6127
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Lageplan (Flurkartenauszug) M 1: 500 mit allen Gebäuden und Darstellung der zum Sondereigentum gehörenden Garagen, Stellplätze und sonstige Nebengebäude außerhalb des Gebäudes
- Grundrisszeichnungen aller Geschosse, Schnitte, Ansichten M 1: 100
- Aufteilungsplan, aus dem die Abgeschlossenheit ersichtlich wird
- Aktueller Grundbuchauszug
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen.
An wen muss ich mich wenden?
Das Bauamt des Landkreises Aurich nimmt Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde wahr. Ausgenommen hiervon sind die Städte Aurich und Norden, welche diese Aufgaben innerhalb ihres Gebietes selber wahrnehmen.
Schlagwörter
Abgeschlossenheitsbescheinigung, Wohnungseigentumsgesetz, WEG, Teileigentum, Wohnungseigentum
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Lageplan (Flurkartenauszug) M 1: 500 mit allen Gebäuden und Darstellung der zum Sondereigentum gehörenden Garagen, Stellplätze und sonstige Nebengebäude außerhalb des Gebäudes
- Grundrisszeichnungen aller Geschosse, Schnitte, Ansichten M 1: 100
- Aufteilungsplan, aus dem die Abgeschlossenheit ersichtlich wird
- Aktueller Grundbuchauszug
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen.
An wen muss ich mich wenden?
Das Bauamt des Landkreises Aurich nimmt Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde wahr. Ausgenommen hiervon sind die Städte Aurich und Norden, welche diese Aufgaben innerhalb ihres Gebietes selber wahrnehmen.