Bei Unleserlichkeit, Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsdokumente benötigen Sie Ersatz.

 

Hinweis: Sie haben das verloren geglaubte Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wieder gefunden? Dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.

 

Sie können die folgenden Geschäftsprozesse für Ihr Fahrzeug online beantragen bzw. durchführen:

• Antrag auf Neuzulassungen eines Kfz

• Antrag auf Wiederzulassungen von Kfz

• Antrag auf Umschreibungen von Kfz mit Kennzeichenwechsel

• Vollautomatisierte Umschreibungen von Kfz ohne Kennzeichenwechsel

• Vollautomatisierte Außerbetriebsetzung eines Kfz

• Vollautomatisierte Adressänderung des Halters eines Kfz

Durch die Änderung der Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz- oder Fahrzeugschein) wird die jeweilige Versicherungsgesellschaft und die Kfz-Steuerbehörde über die neue Adresse informiert.


Gebühren nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 24,20


Sie sind innerhalb des Landkreises Aurich umgezogen.

 

Generell sind die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Der Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion sowie eines zertifizierten Lesegerätes ist notwendig. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.ausweisapp.bund.de
  • Die kostenfreie „AusweisApp2“ muss installiert und gestartet sein, siehe https://www.ausweisapp.bund.de/ausweisapp2/.
  • Die Möglichkeit zur Teilnahme am Internet-basierten Zahlungsverkehr (ePayment).
  • Internetbasierte Kfz-Geschäftsprozesse sind nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 01.01.2015 neu oder wieder für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden. Ausnahmen davon sind Neu- bzw. Gebrauchtfahrzeuge, für die ein Antrag auf Neuzulassung gestellt werden soll.

 

Alle weiteren Fragen beantwortet Ihnen gern Ihre zuständige Kfz-Zulassungsbehörde.


  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz- oder Fahrzeugschein)

Die Adressänderung ist unverzüglich zu beantragen.


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