Dienstleistung
Adressenänderung (Änderung der Anschrift innerhalb des Landkreises Aurich – ohne Änderung des Kennzeichens)
Bei Unleserlichkeit, Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsdokumente benötigen Sie Ersatz.
Hinweis: Sie haben das verloren geglaubte Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wieder gefunden? Dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.
Sie können die folgenden Geschäftsprozesse für Ihr Fahrzeug online beantragen bzw. durchführen:
• Antrag auf Neuzulassungen eines Kfz
• Antrag auf Wiederzulassungen von Kfz
• Antrag auf Umschreibungen von Kfz mit Kennzeichenwechsel
• Vollautomatisierte Umschreibungen von Kfz ohne Kennzeichenwechsel
• Vollautomatisierte Außerbetriebsetzung eines Kfz
• Vollautomatisierte Adressänderung des Halters eines Kfz
Korbweidenstraße 13
26605 Aurich
Stellmacherstraße 23
26506 Norden
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Termine für persönliche Vorsprache nach Vereinbarung
04941/16-3699
04941/16-3600
Häufig gestellte Fragen
Verfahrensablauf
Durch die Änderung der Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz- oder Fahrzeugschein) wird die jeweilige Versicherungsgesellschaft und die Kfz-Steuerbehörde über die neue Adresse informiert.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 24,20
Voraussetzungen
Sie sind innerhalb des Landkreises Aurich umgezogen.
Generell sind die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:
- Der Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion sowie eines zertifizierten Lesegerätes ist notwendig. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.ausweisapp.bund.de
- Die kostenfreie „AusweisApp2“ muss installiert und gestartet sein, siehe https://www.ausweisapp.bund.de/ausweisapp2/.
- Die Möglichkeit zur Teilnahme am Internet-basierten Zahlungsverkehr (ePayment).
- Internetbasierte Kfz-Geschäftsprozesse sind nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 01.01.2015 neu oder wieder für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden. Ausnahmen davon sind Neu- bzw. Gebrauchtfahrzeuge, für die ein Antrag auf Neuzulassung gestellt werden soll.
Alle weiteren Fragen beantwortet Ihnen gern Ihre zuständige Kfz-Zulassungsbehörde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz- oder Fahrzeugschein)
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Adressänderung ist unverzüglich zu beantragen.
Schlagwörter
kfz, zulassung, schein, brief, adresse, ändern, umzug
Durch die Änderung der Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz- oder Fahrzeugschein) wird die jeweilige Versicherungsgesellschaft und die Kfz-Steuerbehörde über die neue Adresse informiert.
Gebühren nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 24,20
Sie sind innerhalb des Landkreises Aurich umgezogen.
Generell sind die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:
- Der Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion sowie eines zertifizierten Lesegerätes ist notwendig. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.ausweisapp.bund.de
- Die kostenfreie „AusweisApp2“ muss installiert und gestartet sein, siehe https://www.ausweisapp.bund.de/ausweisapp2/.
- Die Möglichkeit zur Teilnahme am Internet-basierten Zahlungsverkehr (ePayment).
- Internetbasierte Kfz-Geschäftsprozesse sind nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 01.01.2015 neu oder wieder für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden. Ausnahmen davon sind Neu- bzw. Gebrauchtfahrzeuge, für die ein Antrag auf Neuzulassung gestellt werden soll.
Alle weiteren Fragen beantwortet Ihnen gern Ihre zuständige Kfz-Zulassungsbehörde.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz- oder Fahrzeugschein)
Die Adressänderung ist unverzüglich zu beantragen.