Dienstleistung
An- oder Abmeldung zur Abfallentsorgung
Wenn Sie neu zugezogen sind, gebaut haben oder in eine andere Stadt oder Gemeinde ziehen, müssen Sie sich entweder zur Abfallentsorgung anmelden oder von der Veranlagung abmelden.
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Stelle entnehmen Sie bitte hier.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag zur An- oder Abmeldung zur Abfallentsorgung
Zuständige Stelle
Die An- und Abmeldung für die Städte Aurich und Norden sowie die Inselgemeinden Juist und Baltrum erfolgt beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Aurich. Die zuständigen Stellen der übrigen Kommunen im Landkreis Aurich sind hier aufgelistet.
Schlagwörter
Abfallentsorgung, Anmeldung, Abmeldung, Müllabfuhr, Müll