Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis


Herunterladen [PDF]

Antrag auf Erlaubnis einer Beschäftigung oder Ausbildung für Gestattete und Geduldete


Zum Formular

Personen, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden (Inhaber von Aufenthaltsgestattungen), abgelehnte Asylbewerber und Personen, deren Abschiebung vorrübergehend ausgesetzt wurde (Inhaber von Duldungen) benötigen eine Erlaubnis der Ausländerbehörde, wenn sie in Deutschland arbeiten, eine Ausbildung oder ein Praktikum absolvieren möchten.

Mithilfe dieses Online-Dienstes können Sie bei der Ausländerbehörde

  • eine Beschäftigungserlaubnis,
  • eine Beschäftigungsduldung,
  • eine Ausbildungsduldung 

oder

  • eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer beantragen.
Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Servicezeiten

Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr

Fr. 08:00-12:00 Uhr

 

Telefon-Zentrale: 04941-16 3233.


Häufig gestellte Fragen

  • Gültige Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) / Aufenthaltsgestattung
  • Ggf. Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
  • Erklärung über das Beschäftigungsverhältnis (vom Arbeitgeber vollständig auszufüllen)

Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.


  • Beschäftigungsduldung: 62,00 Euro
  • Ausbildungsduldung: 62,00 Euro

In Einzelfällen kann es Abweichungen von den vorbezeichneten Gebühren geben.


Telefonnummer: 04941-16-3232

 

Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an folgende Adresse: auslaenderbehoerde@landkreis-aurich.de


Aufenthaltstitel, Ausländer, Aufenthaltserlaubnis, Duldung, Aufenthaltsgestattung, Beschäftigungsduldung, Ausbildungsduldung, Arbeitserlaubnis