Anzeige Viehausstellung/Viehmarkt oder Veranstaltung ähnlicher Art

Herunterladen

Folgende Veranstaltungen sind der zuständigen Behörde vom Veranstalter mindestens vier Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung anzuzeigen:

  • Viehausstellungen,
  • Viehmärkte,
  • Viehschauen,
  • Wettbewerbe mit Vieh und
  • Veranstaltungen ähnlicher Art.

Die Anzeige hat schriftlich oder elektronisch zu erfolgen; dabei ist die Art der Veranstaltung anzugeben.

 

Die zuständige Behörde kann Veranstaltungen beschränken oder verbieten, soweit dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist.

Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Servicezeiten

Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr

Fr. 08:00-12:00 Uhr


Fax
04941/16-3999
Telefon
04941/16-3901