Dienstleistung
Anzeige Viehausstellung/Viehmarkt
Folgende Veranstaltungen sind der zuständigen Behörde vom Veranstalter mindestens vier Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung anzuzeigen:
- Viehausstellungen,
- Viehmärkte,
- Viehschauen,
- Wettbewerbe mit Vieh und
- Veranstaltungen ähnlicher Art.
Die Anzeige hat schriftlich oder elektronisch zu erfolgen; dabei ist die Art der Veranstaltung anzugeben.
Die zuständige Behörde kann Veranstaltungen beschränken oder verbieten, soweit dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist.
Einrichtung
Tierseuchenbekämpfung
Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Servicezeiten
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Fax
04941/16-3999
04941/16-3999
Telefon
04941/16-3901
04941/16-3901
Häufig gestellte Fragen
Schlagwörter
vieh, viehausstellung, viehmarkt, ausstellung, tierseuchen, tierseuchenbekämpfung
Schlagwörter
vieh, viehausstellung, viehmarkt, ausstellung, tierseuchen, tierseuchenbekämpfung