Dienstleistung
Artenschutz
Besonders geschützte Tierarten fallen unter die Artenschutzbestimmungen und sind beim Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) meldepflichtig. Diese Meldepflicht liegt vielfach bei verschiedenen Reptilienarten und Vögeln (auch einheimische Arten) vor.
Beim Kauf des Tieres sollte der Verkäufer bereits auf diese Meldepflicht hinweisen. Dieser Hinweis wird leider manchmal vergessen. Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihr Tier meldepflichtig ist, oder auch andere Fragen zum Artenschutz haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an das Amt für Bauordnung, Planung und Naturschutz.
Die Anmeldung des Tieres sollte mit einer Bestandsveränderungsanzeige erfolgen.
Kirchdorfer Straße 7-9
26603 Aurich
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
04941/16-6099
04941/16-6070
04941/16-6078
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Tierbestandsmeldung
- Herkunftsnachweis (Züchterbescheinigung, EG-Bescheinigung, Kaufquittung)
Rechtsgrundlage
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Internationale Artenschutzbestimmungen (Washingtoner Artenschutzübereinkommen, EG-Verordnung)
An wen muss ich mich wenden?
Der Landkreis Aurich setzt als Untere Naturschutzbehörde die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege um
Schlagwörter
Artenschutz, geschützte Tiere, Washingtoner Artenschutzübereinkommen, internationaler Artenschutz, Meldepflichtige Tiere
- Tierbestandsmeldung
- Herkunftsnachweis (Züchterbescheinigung, EG-Bescheinigung, Kaufquittung)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Internationale Artenschutzbestimmungen (Washingtoner Artenschutzübereinkommen, EG-Verordnung)
Der Landkreis Aurich setzt als Untere Naturschutzbehörde die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege um