Ein Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen ist vielseitig begründet.

In den meisten Fällen setzt dieser Aufenthalt ein Asylverfahren voraus, welches mit einer Zuerkennung einer Schutzberechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beendet wurde.

Aber auch ohne Asylverfahren kommen humanitäre Aufenthalte in Betracht bei z. B.

  • Entscheidung der Härtefallkommission

  • Aufnahmeerklärung des Bundesministeriums

  • vorübergehendem Schutz im Rahmen der Richtlinie 2001/55/EG (aktuell Flüchtlinge aus der Ukraine)
  • gültiger Reisepass oder gültige Passersatzpapiere
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 12 Monate)
  • Einkommensnachweis
  • weitere Unterlagen, je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind

 

Erkundigen Sie sich zuvor bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.


  • Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen kann eine Gebühr anfallen.

Sie beantragen die Aufenthaltserlaubnis online über den Onlinedienst oben rechts auf dieser Seite. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, den Antrag als pdf.-Datei auszufüllen und zuzusenden.

 

Nach Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie unaufgefordert einen Termin für die Abgabe Ihrer Fingerabdrücke.


Telefonnummer: 04941-16-3232

 


eAT, Aufenthaltstitel, Ausländer, Elektronischer