Antrag Ersterteilung bzw. Verlängerung Aufenthaltstitel

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Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit - Erteilung/Verlängerung

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Die ICT-Karte ist ein Aufenthaltstitel. Sie ergänzt die schon bestehenden Aufenthaltstitel. Anwendungsbereich ist der unternehmensinterne Transfer innerhalb der EU. Konkret geht es um die vorübergehende Entsendung von Unternehmenspersonal solcher Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, in eine Niederlassung des Unternehmens oder derselben Unternehmensgruppe innerhalb der Europäischen Union.

 

Die ICT-Karte soll vor allem die innereuropäische Mobilität erhöhen. Sie soll es Arbeitnehmern (Führungskräfte, Spezialisten oder Trainees) erleichtern, vorübergehend auch in Niederlassungen des eigenen Unternehmens in der EU zu arbeiten. Im Gegenzug sollen Unternehmen, die Niederlassungen in EU-Mitgliedsstaaten haben, leichter Arbeitnehmer (Führungskräfte, Spezialisten oder Trainees) transferieren können.

 

Als Trainee können Sie auch eine ICT-Karte erhalten. Sie kann Ihnen im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers während eines Traineeprogramms erteilt werden. Trainee in diesem Sinne ist, wer

  • über einen Hochschulabschluss verfügt,
  • ein Traineeprogramm absolviert, das der beruflichen Entwicklung oder der Fortbildung in Bezug auf Geschäftstechniken und -methoden dient und
  • entlohnt wird.
Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Servicezeiten

Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr

Fr. 08:00-12:00 Uhr

 

Telefon-Zentrale: 04941-16 3233.


Häufig gestellte Fragen

Der Antrag auf Erteilung einer ICT Karte kann formlos gestellt werden. Mit Ihrem Antrag sind folgende Unterlagen (generell im Original und mit einer Kopie) vorzulegen:

  • 1 biometrisches Lichtbild
  • Qualifikationsnachweis
  • Nationalpass
  • Nachweis über die Größe der Wohnung (Mietvertrag)
  • Arbeitsvertrag und Abordnungsschreiben oder Entsendungsvereinbarung mit Einzelheiten zu Ort, Art, Entgelt und sonstigen Bedingungen des unternehmensinternen Transfers sowie der Rückkehrzusage
  • Weitere Unterlagen können erforderlich sein und werden dann entsprechend angefordert

 

Die Dokumente und Angaben müssen Sie in der Regel in deutscher Sprache vorlegen.


  • erste Erteilung einer ICT-Karte: 100,00 €
  • Verlängerung bis zu drei Monate: 96,00 €
  • Verlängerung um mehr als drei Monate: 93,00 €

Sie können die ICT-Karte erhalten, wenn Sie

  • in der aufnehmenden Niederlassung als Führungskraft oder als Spezialist tätig werden und
  • direkt vor dem unternehmensinternen Transfer mindestens sechs Monate und für die Zeit des Transfers dem Unternehmen ununterbrochen angehören. Der Transfer soll eine Mindestdauer von 90 Tagen haben und maximal drei Jahre andauern. Bei einem Traineeaufenthalt beträgt die maximale Gültigkeitsdauer ein Jahr.

 

Folgende Voraussetzungen müssen vor allem für den Transfer eines Arbeitnehmers innerhalb seines Unternehmens oder Unternehmensgruppe erfüllt werden:

  • Nachweis der Qualifikation als Führungskraft, Spezialist oder Trainee
  • Beschäftigung im Unternehmen seit mindestens 6 Monaten
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
  • Arbeitsvertrag mit der betreffenden Unternehmensniederlassung beziehungsweise Abordnungsschreiben oder ergänzende Entsendungsvereinbarung des Arbeitgebers
  • Wohnsitz und Lebensmittelpunkt des Bewerbers oder der Bewerberin in einem Drittstaat
  • Der Arbeitsvertrag muss mit denen des aufnehmenden Unternehmens vergleichbar sein

Sie müssen die ICT-Karte bei der Ausländerbehörde beantragen. Sie müssen Ihren Antrag schriftlich stellen.


Telefonnummer: 04941-16-3232

 


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