Dienstleistung
Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz beantragen
Staatsangehörige der Schweiz, die nach Deutschland ziehen, müssen ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzeigen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten sie zum Nachweis des Aufenthaltsrechts eine Aufenthaltserlaubnis.
Wichtige Hinweise:
Staatsangehörige der Schweiz, die nicht nach Deutschland ziehen und im Bundesgebiet länger als 3 Monate einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten, benötigen eine sog. Grenzgängerkarte.
Zeigen Sie Ihren Aufenthalt nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Telefon-Zentrale: 04941-16 3233.
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Nachweis über Ihr Einkommen oder sonstiger Nachweis, dass Sie für die Dauer Ihres Aufenthalts nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind
- ggf. eine Ausbildungs- oder Studienbescheinigung
Wenn Sie Ihr Aufenthaltsrecht auf ein bestimmtes Verhältnis zu einer bestimmten Person begründen:
- Nachweis des Ehe- beziehungsweise Verwandtschaftsverhältnisses
Welche Gebühren fallen an?
- Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis in Form einer Scheckkarte: 28,80 €
- für unter 24-Jährige: 22,80 €
Voraussetzungen
- Sie besitzen die Schweizer Staatsangehörigkeit oder
- Sie sind mit einer oder einem Schweizer Staatsangehörigen verheiratet oder in aufsteigender oder in absteigender Linie verwandt.
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihren Aufenthalt innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Einreise nach Deutschland anzeigen. Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Name (auch mögliche frühere Namen)
- Vornamen
- Geburtsdatum und -ort
- Ihre Adresse in Deutschland und ehemalige Anschriften
- ehemalige und jetzige Staatsangehörigkeiten
- Zweck, Beginn und Dauer des Aufenthalts
- wenn Sie Ihr Aufenthaltsrecht von einer anderen Person ableiten, mit der Sie verheiratet oder verwandt sind: Angaben zu dieser Beziehung
Die Ausländerbehörde prüft, ob Sie die Voraussetzungen für das Freizügigkeitsrecht erfüllen. Nach positiver Prüfung erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis (nur auf Antrag).
Zuständige Stelle
Telefonnummer: 04941-16-3232
- oder schreiben Sie uns eine Mail an folgende Adresse: auslaenderbehoerde@landkreis-aurich.de
Schlagwörter
Aufenthaltstitel, Schweiz, Ausländer, Aufenthaltserlaubnis
- Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Nachweis über Ihr Einkommen oder sonstiger Nachweis, dass Sie für die Dauer Ihres Aufenthalts nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind
- ggf. eine Ausbildungs- oder Studienbescheinigung
Wenn Sie Ihr Aufenthaltsrecht auf ein bestimmtes Verhältnis zu einer bestimmten Person begründen:
- Nachweis des Ehe- beziehungsweise Verwandtschaftsverhältnisses
- Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis in Form einer Scheckkarte: 28,80 €
- für unter 24-Jährige: 22,80 €
- Sie besitzen die Schweizer Staatsangehörigkeit oder
- Sie sind mit einer oder einem Schweizer Staatsangehörigen verheiratet oder in aufsteigender oder in absteigender Linie verwandt.
Sie müssen Ihren Aufenthalt innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Einreise nach Deutschland anzeigen. Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Name (auch mögliche frühere Namen)
- Vornamen
- Geburtsdatum und -ort
- Ihre Adresse in Deutschland und ehemalige Anschriften
- ehemalige und jetzige Staatsangehörigkeiten
- Zweck, Beginn und Dauer des Aufenthalts
- wenn Sie Ihr Aufenthaltsrecht von einer anderen Person ableiten, mit der Sie verheiratet oder verwandt sind: Angaben zu dieser Beziehung
Die Ausländerbehörde prüft, ob Sie die Voraussetzungen für das Freizügigkeitsrecht erfüllen. Nach positiver Prüfung erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis (nur auf Antrag).
Telefonnummer: 04941-16-3232
- oder schreiben Sie uns eine Mail an folgende Adresse: auslaenderbehoerde@landkreis-aurich.de