Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern lassen, wenn Sie Ihr Studium in Deutschland fortsetzen wollen. Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Staaten außerhalb der EU oder des EWR, die in Deutschland studieren.

  • gültiger Reisepass - bei Schweizer Staatsangehörigen genügt ein gültiger Personalausweis
  • biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt
  • Immatrikulationsbescheinigung (Nachweis über die verlängerte Studienzeit)
  • Nachweis über fortbestehenden Krankenversicherungsschutz

  • Verlängerung um bis zu drei Monate: 96,00 €
  • Verlängerung um mehr als drei Monate: 93,00 €
  • für Jugendliche unter 18 Jahren: die Hälfte der Gebühr
  • für Personen, die für ihren Aufenthalt in Deutschland ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten: keine

Für die Verlängerung müssen Sie die Voraussetzungen für die Ersterteilung weiterhin erfüllt sein.

 

Zusätzlich dürfen Sie

  • Ihr Studium nicht unangemessen verzögern und
  • müssen Ihr Studium in einem angemessenen Zeitraum (maximal 10 Jahre) abschließen können. Die Angemessenheit der Zeit richtet sich nach dem Aufenthaltszweck und den persönlichen Umständen sowie Ihrem Bemühen, das Ziel seines Aufenthalts in einem überschaubaren Zeitraum zu erreichen. Anhaltspunkte sind die üblichen Aufenthaltszeiten, Zwischenprüfungen und Leistungskontrollen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Überschreiten der durchschnittlichen Studiendauer um bis zu 3 Semester einen Abschluss des Studiums in angemessener Zeit darstellt. Sollten Sie einen längeren Zeitraum für den Abschluss Ihres Studiums benötigen, sollten Sie Kontakt mit der Ausländerbehörde aufnehmen.

Sie müssen die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis schriftlich beantragen.

Sie erhalten den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen.


Telefonnummer: 04941-16-3232

 


Aufenthaltstitel, Studium, Ausländer, Aufenthaltserlaubnis