Dienstleistung
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung verlängern
Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern, wenn Sie Ihre berufliche Aus- und Weiterbildung in Deutschland fortsetzen wollen. Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten, die in Deutschland eine Ausbildung machen.
Einrichtung
Ausländerbehörde
Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Servicezeiten
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Telefon-Zentrale: 04941-16 3233.
Online-Terminvereinbarung
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei einer Verlängerung müssen Sie nachweisen, dass Sie
- Ihre Ausbildung nicht unangemessen verzögern und
- die durchschnittliche Ausbildungsdauer nicht überschreiten.
Welche Gebühren fallen an?
- Verlängerung um bis zu drei Monate: 96,00 €
- Verlängerung um mehr als drei Monate: 93,00 €
Verfahrensablauf
Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer müssen Sie die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen.
- Sie müssen die Verlängerung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Anschließend erhalten Sie entweder die gewünschte Verlängerung oder einen Ablehnungsbescheid.
Schlagwörter
Aufenthalt, Aufenthaltstitel, Ausbildung, Ausländer
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei einer Verlängerung müssen Sie nachweisen, dass Sie
- Ihre Ausbildung nicht unangemessen verzögern und
- die durchschnittliche Ausbildungsdauer nicht überschreiten.
Welche Gebühren fallen an?
- Verlängerung um bis zu drei Monate: 96,00 €
- Verlängerung um mehr als drei Monate: 93,00 €
Verfahrensablauf
Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer müssen Sie die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen.
- Sie müssen die Verlängerung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Anschließend erhalten Sie entweder die gewünschte Verlängerung oder einen Ablehnungsbescheid.
Schlagwörter
Aufenthalt, Aufenthaltstitel, Ausbildung, Ausländer