Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern, wenn Sie Ihre berufliche Aus- und Weiterbildung in Deutschland fortsetzen wollen. Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten, die in Deutschland eine Ausbildung machen.

Bei einer Verlängerung müssen Sie nachweisen, dass Sie

  • Ihre Ausbildung nicht unangemessen verzögern und
  • die durchschnittliche Ausbildungsdauer nicht überschreiten.

  • Verlängerung um bis zu drei Monate: 96,00 €
  • Verlängerung um mehr als drei Monate: 93,00 €

Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer müssen Sie die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen.

  • Sie müssen die Verlängerung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
  • Anschließend erhalten Sie entweder die gewünschte Verlängerung oder einen Ablehnungsbescheid. 

Aufenthalt, Aufenthaltstitel, Ausbildung, Ausländer